Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung die 14. Novelle des Schulgesetzes beschlossen. Darin wird die Einführung der Gemeinschaftsschule in Sachsen-Anhalt als vollwertige, ersetzende Schulform geregelt. Die Einführung erfolgt auf freiwilliger Basis auf Antrag. Dabei haben auch Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit der Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule.
In der Gemeinschaftsschule ist der Erwerb aller Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I sowie des Abiturs möglich. Das bedeutet auch eine Sicherung des wohnortnahen Angebots aller allgemein bildenden Schulabschlüsse. Die Schülerinnen und Schüler lernen bis Klasse 8 gemeinsam und werden dann erst nach den angestrebten Bildungsabschlüssen aufgeteilt. Den unterschiedlichen Ansprüchen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler soll durch schülerzentrierte Lern- und Unterrichtsformen und Individualisierung von Lernprozessen Rechnung getragen werden.