Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU) hat die Vermittlungspraxis der Bundesagentur für Arbeit kritisiert. Danach müssen Arbeitslose Arbeitsangebote annehmen, die bis zu 30 Prozent unter dem ortsüblichen Lohn liegen. Erst darunter beginnt laut Rechtsprechung Sittenwidrigkeit und Lohndumping. Diese Praxis ist durch die aktuelle Bundesgesetzgebung gedeckt.
„Uns ist es schon lange ein Dorn im Auge, dass Arbeitsangebote, die bis zu 30 Prozent unter dem ortsüblichen Lohn liegen, für Arbeitslose als zumutbar gelten“, erklärte Katrin Budde, SPD-Landesvorsitzende und Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. Die SPD in Sachsen-Anhalt bietet dem Wirtschaftsminister daher an, gemeinsam gegen die Vermittlung von Arbeitslosen auf Dumpinglohnarbeitsplätze durch die Bundesagentur für Arbeit vorzugehen. „Wir sind sofort bereit, mit einer Bundesratsinitiative aktiv zu werden, und die Gesetzeslage auf Bundesebene zu verändern, Haseloff und die CDU müssen nur mitziehen“, erklärte der Arbeitsmarktexperte der Landes-SPD Andreas Steppuhn. „Das Angebot gilt ab sofort“, ergänzte Budde.
Als Inhalt der Bundesratsinitiative schlägt die SPD vor, in der Sozialgesetzgebung die Ortsüblichkeit zu streichen, und nur noch auf die geltenden Tarifverträge abzustellen. Wenn es in einzelnen Bereichen keine Tarifverträge als Orientierung gibt, müsse eine Lohnuntergrenze gesetzlich verankert, d.h. ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, werden.