Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hat gestern ihren Gesetzentwurf für das umstrittene Betreuungsgeld zur vorgelegt. Danach sollen ab 1. Januar 2013 die Eltern von Kindern im zweiten Lebensjahr ein Betreuungsgeld von 100 Euro monatlich erhalten, wenn sie kein staatlich gefördertes Betreuungsangebot in einer Kita oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Ab 2014 soll dann das Betreuungsgeld auch für Kinder im dritten Lebensjahr gezahlt werden. Der Betrag wird dann für alle auf 150 Euro monatlich angehoben.
Das Betreuungsgeld soll auch dann ausbezahlt werden, wenn die Mutter berufstätig ist und Großeltern, Verwandte oder Freunde das Kind betreuen oder wenn wegen plötzlicher Erkrankung der Betreuungsperson eine vorübergehende Betreuung in einer Kita notwendig ist. Hartz-IV- oder Sozialhilfeempfängern kommen nicht in den Genuss des Betreuungsgeldes.