Die Quedlinburger SPD sieht durch fehlerhafte Stimmzettel bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 ihre Stadtratskandidatin Jutta Skudelny-Stumpf benachteiligt. Auf den Stimmzetteln fehlt der Vorname der SPD-Stadtratskandidatin. Dies ist ein Verstoß gegen die Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt, in der im Paragraphen 37 zwingend geregelt ist, dass die Bewerber mit Familiennamen und Vornamen auf dem Stimmzettel aufgeführt werden müssen. „Die fehlerhaften Stimmzettel hätten in dieser Form nicht in Umlauf kommen dürfen“, stellte der Quedlinburger SPD-Chef und Landtagsabgeordnete Andreas Steppuhn fest. „Wir fragen uns, wie dem Wahlleiter der Stadt Quedlinburg solch ein gravierender Fehler unterlaufen konnte.“
Steppuhn kündigte an, dass die Quedlinburger SPD, aber auch die SPD-Stadtratskandidatin Jutta Skudelny-Stumpf selbst keine rechtlichen Schritte gegen die Verwendung der fehlerhaften Stimmzettel einleiten werden. Den Vorgang rechtlich zu würdigen und zu Konsequenzen zu kommen, sei Aufgabe des Landeswahlleiters.
„Wir sehen zwar eine Benachteiligung unserer Stadtratskandidatin, wollen den Bürgerinnen und Bürgern aber auf keinen Fall eine Verschiebung des Wahltermines oder gar eine ungültige Wahl zumuten“, erklärte Andreas Steppuhn. „Wir hoffen daher, dass der Landeswahlleiter den Fall als nicht so gravierend einschätzt. Allerdings erwarten wir vom Wahlleiter der Stadt Quedlinburg, dass er die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Form, zum Beispiel durch einen gut sichtbaren Aushang in den Wahllokalen, auf den Fehler hinweist.“