Der SPD-Ortsvereinsvorstand Quedlinburg hat sich in seiner letzten Sitzung intensiv mit den Folgen der Urteile des Landesverfassungsgerichts zur Gemeindegebietsreform beschäftigt. Demnach hat die zum 01.01.2011 erfolgte Eingemeindung von Bad Suderode, Gernrode und Rieder aufgrund eines Formfehlers keinen rechtlichen Bestand. Eine Ausnahmegenehmigung für eine Einheitsgemeinde Gernrode wird es nicht geben.
Die Quedlinburger SPD setzt nunmehr auf die Vernunft und den Realitätssinn aller Beteiligten. Zur Eingemeindung von Bad Suderode, Gernrode und Rieder in eine benachbarte Kommune gibt es keine Alternative. Hier ist jetzt der Bürgerwille gefragt.
Wie der Ortsvereinsvorsitzende und SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Steppuhn erklärte, planen Landesregierung und Landtag bereits in der nächsten Landtagssitzung im März eine Gesetzesinitiative für ein neues Eingemeindungsverfahren auf den Weg zu bringen und möglichst noch vor der Sommerpause abzuschließen.
Der SPD-Ortsverein Quedlinburg, der auch die Orte Bad Suderode, Gernrode und Rieder umfasst, spricht sich klar dafür aus, dass die neuerlich angestrebte Eingemeindung wiederum mit Quedlinburg erfolgen soll. Die Stadt Quedlinburg ist bereits erheblich in Vorleistung getreten und hat im Zuge der bisherigen Eingemeindung gute Arbeit geleistet. Dies wird auch von vielen Einwohnern der drei Orte anerkannt. Im Laufe der letzten zwei Jahre sind neue Strukturen und Partnerschaften entstanden, die sich bewährt und gefestigt haben.
Letztlich geht es bei der neuerlichen Entscheidung in erster Linie um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Dabei gilt es auch die Zukunftsfähigkeit von kommunalen Strukturen zu bedenken. Deshalb sollte das erfolgreiche Zusammenwachsen von Quedlinburg, Bad Suderode, Gernrode und Rieder, das nur wegen eines Formfehlers gestoppt werden musste, auf keinen Fall wieder in Frage gestellt, sondern möglichst zügig erneut in Angriff genommen werden.