Quedlinburger Kleingärtner und Landtagsabgeordneter Andreas Steppuhn fordern gemeinsam: Bestandschutz für ostdeutsche Lauben muss auch bei Rundfunkbeiträgen gelten!

Der Landtag von Sachsen-Anhalt berät in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Darin soll die bisherige gerätebezogene Rundfunkgebühr durch einen haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag ersetzt werden. Das schafft Probleme für die ostdeutschen Kleingärtner.

Dieter Weißmann, Vorsitzender der Quedlinburger Kleingartensparte „Lütgenfeld“ erklärt dazu: „Bauten nach Paragraf 3 des Bundeskleingartengesetzes – einfacher gesagt Gartenlauben – rechnen nicht als Wohnungen und müssen damit keinen Rundfunkbeitrag entrichten. Das soll aber für Lauben, die im Osten vor 1990 gebaut wurden, nicht gelten, obwohl diese nach den Überleitungsvorschriften des Bundeskleingartengesetzes Bestandschutz haben. Es kann nicht sein, dass alle Kleingärtner künftig einen Rundfunkbeitrag für ihre Laube bezahlen müssen, selbst wenn dort nicht einmal ein Radio steht. Wir haben jetzt schon, bedingt durch die Altersstruktur, einen hohen Leerstand – aber mit dieser zusätzlichen finanziellen Belastung sind weitere Kündigungen vorprogrammiert.“

Unterstützung erhoffen sich die Quedlinburger Kleingärtner jetzt von den Landespolitikern. Deshalb wandte sich Weißmann auch an sein Vereinsmitglied, den Quedlinburger SPD-Landtagsabgeordneten Andreas Steppuhn. Der sieht das Problem genauso.

„Die Kritik ist völlig berechtigt“, meint Steppuhn. „Die Regelung im Staatsvertrag stellt eine Ungleichbehandlung vieler Laubenbesitzer in Ostdeutschland dar. Laube ist Laube, das muss auch für die Rundfunkgebühr gelten. Alle Lauben, die nicht als Wohnsitz genutzt werden, müssen vom Rundfunkbeitrag befreit sein, sowohl die unter Paragraf 3 des Bundeskleingartengesetzes fallenden als auch die mit Bestandschutz nach dem Einigungsvertrag. Wir werden deshalb bei der bevorstehenden Beratung im Landtag eine Entschließung einbringen, nach der bei der nächsten Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrages die Einbeziehung dieser Lauben entfällt.“

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